Meldesystem für die Digitale Rentenübersicht
Software zur Übertragung digitaler Renteninformationen
Melde Engine Digitale Rentenübersicht (PASS.MDR)
Software zur automatisierten Datenbereitstellung für das digitale Rentenportal des Bundes
Die Standardsoftware PASS.MDR empfängt, verarbeitet und beantwortet die Rentenportalanfragen der „Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ (ZfDR).
Per Gesetz müssen sich alle Vorsorgeeinrichtungen, die bereits heute zur jährlichen Übermittlung einer Standmitteilung an die Kundinnen und Kunden verpflichtet sind, an die ZfDR anbinden. Das bedeutet, dass sie vor dem geplanten Betriebsstart der Digitalen Rentenübersicht zum Jahresende 2024 eine entsprechende prozessuale und technische Infrastruktur aufbauen und betreiben müssen. Aktuell ist davon auszugehen, dass Vorsorgeeinrichtungen bis zum 31.03.2024 ihre Anmeldung vorgenommen haben müssen und ab 01.10.2024 Verbindungstests in der produktiven Umgebung stattfinden. Mit unserer Software PASS.MDR bewältigen Sie diese Anforderungen unkompliziert und rechtssicher.
Erfahren Sie mehr über die Digitale Rentenübersicht:
Highlights der PASS Software Digitale Rentenübersicht
Flexibilität
Einfache Integration durch standardisierte und flexible Schnittstellen. Nutzungsmodelle (Lizenz) oder SaaS (Cloud).
Cloud-Lösung
24/7-Betrieb in ISO-zertifizierten PASS Rechenzentren in Deutschland. SLA gemäß den Vorgaben der ZfDR. Skalierbare Ressourcenallokation.
Funktionalität
Vollständige Unterstützung der Verfahren der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht. Webanwendung / Schnittstelle für Anfragestatistiken / Reporting.
Kosteneffizienz
Keine Zusatzkosten bei Änderungen der ZfDR-Schnittstellen. Kostenvorteil durch Ready-to-Use-Standardlösung vs. Eigenentwicklung. Transparente und kalkulierbare Fixkosten.
Add-ons
Webanwendung für die Korrektur bzw. Erfassung von Standmitteilungsdaten in der Melde Engine Digitale Rentenübersicht. Integrierte MAV-Anfrage der IDNR.
Technologie
Moderne, plattformunabhängige Software-Technologie. Zukunftsfähige, serviceorientierte Systemarchitektur.
Warum das Meldesystem für die Digitale Rentenübersicht von PASS einsetzen?
Die Melde Engine Digitale Rentenübersicht überträgt alle relevanten Rentenanspruchsdaten der säulenübergreifenden Altersvorsorge über eine amtliche Schnittstelle automatisiert an das digitale Rentenportal des Bundes. Seit vielen Jahren sind unsere Standardlösungen, wie z.B. die Riester Engine Zulagenverwaltung (PASS.REZ) und die Pflege Zulagen Engine (PASS.PZE) am Markt etabliert. Daher war es für uns folgerichtig, ein Meldesystem für die Digitale Rentenübersicht anzubieten.
PASS hat seinen Prototyp der PASS.MDR pünktlich für die freiwillige erste Betriebsphase der Digitalen Rentenübersicht ab Ende 2022 ausgeliefert bzw. in unseren ISO-zertifizierten Rechenzentren zur Verfügung gestellt. Die Funktionalität umfasst den vollständigen Abfragezyklus (ZV01-Anfrage und VZ01-Antwortdaten) – und zwar für alle drei Anspruchstypen: Rente, Einmalbeitrag und Kombination/Wahlrecht. Aktuell arbeiten wir am produktiven Release 1.0 der Software. Mit der Melde Engine Digitale Rentenübersicht stellen Sie die Erfüllung der neuen staatlichen Meldepflichten sicher.
Lösungsübersicht Melde Engine Digitale Rentenübersicht
Wie funktioniert das Meldesystem für die Digitale Rentenübersicht?
Die fachliche Funktionalität der Melde Engine Digitale Rentenübersicht besteht aus:
- Entgegennahme und Plausibilisierung von Standmitteilungen, Renteninformationen und Jahresmitteilungen der Vorsorgeeinrichtung (z.B. Rentenversicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versorgungswerke).
- Bereitstellung und Verfügbarkeit der Informationen für Bürgerinnen und Bürger 24/7.
- Erfüllung der Anforderungen der „Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ (Service Level Agreements – SLA, IT-Sicherheit).
- DSGVO-konforme Verarbeitung, Speicherung und Löschung personenbezogener Daten.
- Revisionssichere Speicherung von Renteninformationen und individuelle Konfiguration, wie viele Jahre sie vorgehalten und nach welcher Frist sie automatisch gelöscht werden sollen.
Zusätzliche Features der Melde Engine Digitale Rentenübersicht:
- Steuerliche Identifikationsnummer: Die Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger an dem ZfDR-Portal für die Digitale Rentenübersicht erfolgt über die steuerliche Identifikationsnummer (IDNR) und durch Authentifizierung mittels eID-Funktion des elektronischen Personalausweises. Ist der Vorsorgeeinrichtung die IDNR nicht bekannt, kann sie diese mit einer MAV-Anfrage (Maschinelles Anfrageverfahren) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ermitteln.
- Anfrageverwaltung: Bereitstellung statistischer Informationen für die Vorsorgeeinrichtung über eine Standardschnittstelle bzw. Webanwendung. Speicherung der Anfrageinformationen gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Regulatorische Anforderungen für die digitalen Renteninformationen
Rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz – RentÜG), welches zum 18.02.2021 in Kraft getreten ist. Das RentÜG verpflichtet alle Vorsorgeeinrichtungen zur obligatorischen Übertragung von digitalen Renteninformationen an die „Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ bei der Deutschen Rentenversicherung.
Warum PASS?
Bereits seit 2001 bieten wir erfolgreich Lösungen für amtliche Meldeverfahren bzw. Zulagenverfahren am Markt an und verfügen über umfangreiche Expertise im Meldewesen mit diversen staatlichen Institutionen. Bei der Konzeption und Einführung der Melde Engine Digitale Rentenübersicht arbeiten wir sehr eng mit unseren Kunden und Vorsorgeeinrichtungen aus Versicherungen, Pensionskassen, Bausparkassen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Banken zusammen. Dabei greifen wir auf unser praxiserprobtes Vorgehensmodell zur Abwicklung von Integrationsprojekten zurück. Dadurch stellen wir eine schnelle Umsetzung sowie eine vollumfängliche Abdeckung aller Anforderungen sicher und bieten Leistungen auf Festpreisbasis an.
Des Weiteren sind wir seit vielen Jahren Anbieter eigener Kontenabrufverfahren nach § 24c KWG (Kontenevidenzzentrale) und § 93b AO (Automatisierter Abruf von Kontoinformationen) für Banken. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) haben dadurch Zugriff auf alle relevanten Daten von Bankkunden.